- Erl?schen der Betriebserlaubnis, da Sondersignalanlagen den Fahrzeugtyp ?ndern (Sonder-Kfz) sowie eine Gef?hrdung f?r anderen Verkehrsteilnehmer darstellen (erh?hte Betriebsgefahr) ? 19 StVZO, 50 Euro, 3 Punkte
- Erl?schen des Versicherungsschutzes da dieses Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr hat und eine Haftpflichtversicherung f?r ein normales Auto die erh?hte Betriebsgefahr nicht abdeckt.(Straftat nach dem Versicherungspflichtgesetz, bis zu 1 Jahr Haft)
- Gef?hrlicher Eingriff in den Stra?enverkehr, ? 315b, bei nachweisbarem Vorsatz bis zu 10 Jahre Haft
- N?tigung, Dr?ngeln, letzlich ist das wiederrechtliche herbeif?hren einer freien Fahrbahn durch Sondersignale auch als N?tigung oder Dr?ngeln anzusehen.
Unterm Strich kommen da gut 6 Monate Fahrverbot, ein halbes Dutzend Punkte, wahrscheinlich ein Idiotentest und eine ordentliche, vierstellige Summe an Bu?geldern, Geldstrafen, Verfahrens und Anwaltskosten dazu. Mit ein bisschen Pech noch Bew?hrungs- oder Haftstrafen. Mit einer Vorstrafe sollte man auf jeden Fall rechnen.
Also Kinder, nicht nachmachen was der Onkel da vorschl?gt!
?hhm? ich war in der Fahrschule zwar nicht so aufmerksam aber mir war so da mal was von Tateinheit geh?rt zuhaben sprich mehrere sachen gleichzeit verbocken dann wird nur die H?chststrafe von allen genommen oder habe ich das nur getr?umt?
bsp: man wird geblitzt Innerhorts mit 50 in der 30iger Zone auf dem Foto is zu sehen das man grad Telefoniert hat und nicht angeschnallt war
da w?r dann nur die strafe f?rs zu schnelle fahren f?llig gewesen
korrigiert mich wenn ich falsch liege