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Allgemeines / Re: Wichtige Tips zum Geld sparen im Strassenverkehr:
« am: Februar 14, 2007, 16:41:01 Nachmittag »Ich habe nochmal kurz die Paragraphen zu dem Thema "Missbr?uchliche Nutzung von Blaulicht und Martinshorn" rausgesucht:
? 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3
? 49 Abs. 3 Nr. 3
Und wenn jemand einem folgenden Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort platz macht, zahlt ebenfalls 20,- Euro nach:
? 38 Abs. 1 Satz 2
? 49 Abs. 3 Nr. 3
So verdient der Staat gleich 2 x 20,- Euro. Einmal an Dir der das Teil nutzt, und der vor Dir fahrende, der Dir keinen Platz gemacht hat
Dir ist aber schon klar das von einem Fahrzeug mit eingeschalteten Sondersignalanlagen eine erh?hte Betriebsgefahr ausgeht (Selbst wenn man berechtigt ist Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen steht man immer mit einem Bein im Knast und als 1 auf dem Unfallbogen. Auch wenn die Ampel gr?n war). Daher wird das Ganze etwas teurer:
- Erl?schen der Betriebserlaubnis, da Sondersignalanlagen den Fahrzeugtyp ?ndern (Sonder-Kfz) sowie eine Gef?hrdung f?r anderen Verkehrsteilnehmer darstellen (erh?hte Betriebsgefahr) ? 19 StVZO, 50 Euro, 3 Punkte
- Erl?schen des Versicherungsschutzes da dieses Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr hat und eine Haftpflichtversicherung f?r ein normales Auto die erh?hte Betriebsgefahr nicht abdeckt.(Straftat nach dem Versicherungspflichtgesetz, bis zu 1 Jahr Haft)
- Gef?hrlicher Eingriff in den Stra?enverkehr, ? 315b, bei nachweisbarem Vorsatz bis zu 10 Jahre Haft
- N?tigung, Dr?ngeln, letzlich ist das wiederrechtliche herbeif?hren einer freien Fahrbahn durch Sondersignale auch als N?tigung oder Dr?ngeln anzusehen.
Unterm Strich kommen da gut 6 Monate Fahrverbot, ein halbes Dutzend Punkte, wahrscheinlich ein Idiotentest und eine ordentliche, vierstellige Summe an Bu?geldern, Geldstrafen, Verfahrens und Anwaltskosten dazu. Mit ein bisschen Pech noch Bew?hrungs- oder Haftstrafen. Mit einer Vorstrafe sollte man auf jeden Fall rechnen.
Also Kinder, nicht nachmachen was der Onkel da vorschl?gt!